GESCHÄFTSSTELLE
Neue Local-Gymnast-Regelung veröffentlicht

Die Geschäftsstelle der Deutschen Turnliga hat die von der Mitgliederversammlung am 10. März beschlossene Local-Gymnast-Regelung (LocalGymR) veröffentlicht. Durch die neue Regelung sollen diejenigen Mannschaften, Vereine oder Lizenznehmer, die Nachwuchs für den deutschen Turnsport ausbilden, die Möglichkeit bekommen, diesen ohne Rücksicht auf dessen Staatsangehörigkeit einzusetzen. Um den «Local Gymnast»-Status zu erhalten, muss ein Turner mindestens drei Jahre in einem oder mehreren inländischen Vereinen ausgebildet worden, seine Erstwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Ausbildung in Deutschland gehabt haben und mindestens drei Jahre Mitglied in einem deutschen Turnverein gewesen sein.

Darüber hinaus soll durch die neue Regelung auch dem integrativen Auftrag des Sports Rechnung getragen werden, indem alle Athleten, die in Deutschland leben und trainieren, auch ein unbegrenztes Startrecht für ihre Vereine wahrnehmen können. Der aktuelle Status des jeweiligen Athleten kann in dessen persönlichen Profil auf der Homepage eingesehen werden. Die LocalGymR greift bereits in der laufenden Saison für alle drei Sportarten ab dem Datum ihres Beschlusses.

Informationen zur Local Gymnast Regelung (LocalGymR)

05. August 2024
von Nils B. Bohl

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